Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen
des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu
folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:
je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 1.400 Euro
(z.B.
Erwerb von Telematiksystemen)
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 € jährlich begrenzt.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 € jährlich begrenzt.
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01.12.2008
01.03.2009





